Informationen
Vor der Therapie
Ich arbeite als Wahltherapeutin ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Diese Verordnung kann durch Ihren Wahl- oder Hausarzt ausgestellt werden.
Bei manchen Kassen ist für eine Kostenrückerstattung zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung zur Physiotherapie notwendig. Bitte informieren Sie sich, ob bei Ihrer Versicherung eine solche Notwendigkeit besteht.
Ihr erster Termin
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch, um Ihren Ersttermin zu vereinbaren!
Bitte bringen Sie das zur ersten Therapieeinheit mit:
- (Bewilligte) Verordnung
- Gegenebenfalls relevante Vorbefunde
- Großes Badetuch
Es wird gewünscht, dass Sie in bequemer Freizeitkleidung zur Therapie erscheinen.
Nach der Therapie
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Therapie in bar oder per Überweisung. Es ist zu beachten, dass bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse die gesamten Therapiekosten selbst übernommen werden müssen.
Für einen Antrag auf Kostenrückerstattung müssen Sie Ihre von mir erhaltene Honorarnote zusammen mit der (bewilligten) Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.