Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 | Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen als Grundlage im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung mit der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer.

2 | Terminvereinbarung

Der Ersttermin ist persönlich oder telefonisch zu vereinbaren. Alle weiteren Termine werden gemeinsam im persönlichen Gespräch, oder alternativ telefonisch vereinbart.

3 | Terminänderungen-/absagen

Wenn Sie Ihren Termin – unabhängig des Grundes – ändern oder absagen müssen, ist dies bis spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin telefonisch oder per E-Mail zu machen. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt.

Hinweis: Diese Kosten werden durch den Krankenversicherungsträger nicht zurückerstattet.

Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer behält sich ausdrücklich vor, vereinbarte Behandlungstermine kurzfristig zu verlegen oder abzusagen. Eine Information zur Verschiebung erfolgt telefonisch.

4 | Ärztliche Verordnung

Für die Behandlung ist eine ärztliche Zuweisung/Verordnung zwingend erforderlich.

Die ärztliche Verordnung muss von einer/einem dazu befugten Ärztin/Arzt ausgestellt sein und folgende Informationen beinhalten:

  • Name und Sozialversicherungsnummer
  • Adresse
  • medizinische Diagnose
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • verordnete Behandlung

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer behandelnden Physiotherapeutin ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z. B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, sind Sie verpflichtet, dies sofort Ihrer behandelnden Physiotherapeutin mitzuteilen.

5 | Befund

Für eine fachgerechte Behandlung bedarf es einer ausführlichen Erstbegutachtung. Dabei ist die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie werden daher gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen und vorzulegen.

6 | Behandlung

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder ggf. Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen. Sie müssen die aufgetragenen Handlungsanleitungen befolgen, erlernte Übungen wiederholen oder gewisse Handlungen unterlassen. Erhält die Physiotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z. B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

7 | Dokumentation und Verschwiegenheit

Alle Informationen, der der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer gegeben wurde, unterliegt der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne der Einwilligung Ihrerseits werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer sich mit Ihnen beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation. Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer ist gesetzlich zur Dokumentation, unter anderem der therapeutischen Maßnahmen und der Krankengeschichte, verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

8 | Verrechnung

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus der Einzelleistung einer Sitzung, eventuell für die Behandlung benötigtem Material und benötigter Zeit und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben.

Bei der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer handelt es sich um eine Wahltherapeutin. Hier besteht kein Kassenvertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Therapiekosten direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder durch Banküberweisung. Dabei werden die Einzelsitzungen bezahlt. Optional besteht die Möglichkeit nach einer Vereinbarung mit der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer die gesamte Behandlungsserie auf einmal zu begleichen. Die Zahlungsweise ist zu Therapiebeginn mit der behandelnden Physiotherapeutin festzulegen.

Erfolgt eine Gesamtzahlung der Therapiekosten für alle Sitzungen muss spätestens bis zum Datum der letzten Therapiesitzung die Bezahlung der gesamten Therapiekosten abgeschlossen sein.

Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlung in Verzug, behält sich die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer das Recht vor, Verzugszinsen in der Höhe von 5% in Rechnung zu stellen.

Es erfolgt eine einmalige kostenlose Zahlungserinnerung. Für jede weitere durchzuführende Mahnung (2. Mahnung oder jede weitere Mahnung) wegen Unterlassung der vollständigen Zahlung ergeben sich Mahnspesen je Mahnung auf € 25,00, die sich aus dem getätigten Aufwand für die Erstellung der Mahnung bemessen.

Sofern das Honorar 14 Tage nach der erfolgten Mahnung nicht beglichen wurde, wird die Eintreibung der Forderung an ein Inkassobüro/einen Rechtsanwalt übergeben. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zzgl. etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen und den Auslagen, die für die Eintreibung durch das Inkassobüro/Rechtsanwalt notwendig wurden.

9 | Kostenrückerstattung

Bei erfolgter Zahlung und nach Abschluss der Therapie müssen die Rechnung, die Verordnung und gegebenenfalls die Bewilligung bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. So erhalten Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrem Krankenversicherungsträger. Über die Höhe der Rückerstattung können Sie sich selbst bei Ihrem Krankenversicherungsträger informieren.

10 | Behandlungsende

Die ärztliche Verordnung bestimmt den Behandlungsumfang und auch das Behandlungsende. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue – falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte – ärztliche Verordnung.

Darüber hinaus endet die Behandlung im Einvernehmen zwischen Ihnen und der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer. Sowohl Ihnen als auch der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn aus medizinisch-therapeutischer Sicht der Behandlungserfolg frühzeitig eintritt oder andere Behandlungsmaßnahmen medizinisch-therapeutisch angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie mit Zahlungen der Behandlung bereits in Verzug sind. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.

11 | Haftung der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer

Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche während der Behandlung von Ihnen abgelegt werden. Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Ihnen. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbstständig in den Räumlichkeiten von Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer durchgeführter Übungen haftet die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer nicht.

Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden. Darüber hinaus haftet die Physiotherapeutin Sophie Scharmitzer höchstens mit der Betriebshaftpflicht-Höchstversicherungssumme.